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Das Wichtigste zur Pflegestufe 7 – wir informieren Sie umfassend

Diese Leistungen sieht die maximale Pflegestufe vor.

Die Pflegestufe 7 wird bei den am stärksten ausgeprägten Einschränkungen der Selbstständigkeit vergeben und beinhaltet daher das höchstmögliche Pflegegeld. Erfahren Sie, welche Zuwendungen Ihnen beziehungsweise Ihrem Angehörigen zustehen und welche Besonderheiten Sie beachten müssen.

Definition

Erteilt wird die Pflegestufe 7, wenn der Pflegebedarf mehr als 180 Stunden im Monat beträgt und eine Bewegungsunfähigkeit gegeben ist. In dieser Pflegestufe beträgt die Höhe des Pflegegelds 1.776,50 € im Monat.

Leistungen der Pflegestufe 7

Ein monatliches Pflegegeld wird ebenso gezahlt wie Zuschüsse zur Ersatzpflege und Wohnraumadaptierung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem eine Erschwerniszulage gewährt werden.

Pflegegeld

Selbstbestimmt in der gewohnten Umgebung leben – das Pflegegeld ist für die Begleichung eines Teils der Kosten für die häusliche Pflege gedacht. Die Pflegekosten sind nachzuweisen. Für welche Pflegekosten das Pflegegeld verwendet wird, entscheidet die pflegebedürftige Person.

Möglich ist auch ein pauschales Pflegegeld, das für pflegebedürftige Personen gezahlt wird, die hochgradig sehbehindert, blind oder taubblind oder ab dem 14. Lebensjahr aufgrund von Multipler Sklerose, infantiler Cerebralparese, genetischer Muskeldystrophie, Querschnittslähmung oder beidseitiger Beinamputation auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das pauschale Pflegegeld wird nicht nach zeitlichem Aufwand berechnet.

Ist ein Spital- oder Kuraufenthalt erforderlich, ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag ruht, unter der Voraussetzung, dass Land, Gemeinde oder Sozialhilfeträger den Großteil der Kosten übernehmen. Falls bestimmte Anforderungen erfüllt sind, kann das Pflegegeld auf Antrag weiterhin  ausgezahlt werden.

Unterkunft in einem Alten- oder Pflegeheim

Wenn die pflegebedürftige Person in einem Alten- oder Pflegeheim wohnt, werden 80 % des Pflegegelds für die Begleichung der Kosten verwendet. Die übrigen 20 % sind frei verfügbar.

Erschwerniszulage

Sollten pflegebedürftige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Menschen ab dem 15. vollendeten Lebensjahr von einer schweren psychischen oder physischen Behinderung betroffen sein, ist neben dem Pflegegeld eine Erschwerniszulage vorgesehen.

Ersatzpflege

Fällt die Hauptpflegeperson, in der Regel ein Angehöriger, vorübergehend aus, stellt die Ersatzpflege die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicher. Der Versicherungsträger fördert diese mit 2.200 €.

Bewilligt wird der Zuschuss nur, wenn die Ersatzpflege mindestens eine Woche dauert. Für pflegebedürftige Minderjährige und dementiell Erkrankte liegt die Grenze für die Förderung der Ersatzpflege bei vier Tagen. Für die Deckung der Pflegekosten werden in diese beiden Gruppen 2.500 € beigesteuert. Dabei darf die Netto-Einkommensgrenze von monatlich 2.500 € nicht überschritten werden. Bei unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Grenze um 400 €, bei unterhaltspflichtigen Angehörigen mit Behinderung um 600 €.

Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung

Ist eine einmalige Umbaumaßnahme zur barrierefreien Wohnraumgestaltung geplant, bewilligt der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung auf Antrag eine Förderung von maximal 6.000 € – sofern es sich um ein Projekt zur medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation handelt. Dies können etwa die barrierefreie Wohnraumadaptierung oder Kommunikationshilfen sein.

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